SC Borsigwalde 1910 e. V. Berlin
Jugendabteilung
www.scborsigwaldejugend.de
Einladung zur Abteilungsmitgliederversammlung
am 11.03.2025 um 19:00 Uhr in der Tietzstraße 33-41, 13509 Berlin
Allgemeine Informationen:
§ 7 Abteilungsmitgliederversammlung
- Die Abteilungsmitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt und wird vom Abteilungsvorstand schriftlich einberufen. Für die Form der Einberufung und der Durchführung gelten die Regelungen der Vereinsatzung (§ 9) für die Vereinsmitgliederversammlung (Hauptversammlung).
- Die Abteilungsmitgliederversammlung ist für folgende Aufgaben zuständig:
a) Entgegennahme der Berichte des Abteilungsvorstandes
b) Entlastung des Abteilungsvorstandes (ohne Kasse)
c) Neuwahlen des Abteilungsvorstandes
d) Wahl von Mitgliedern für Ausschüsse
e) Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen, von Umlagen und deren Fälligkeiten
f) Geschäfts- Abteilungsordnungsänderungen
g) Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge
h) Beschlussfassung über Auflösung der Jugendabteilung
§ 8 Stimmrecht und Wählbarkeit
- In Abweichung von der Vereinssatzung sind in der Abteilungsmitgliederversammlung der Jugendabteilung alle Abteilungsmitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und einer Mitgliedschaft von mindestens 6 Monaten stimmberechtigt.
- Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden und ist nicht übertragbar.
- Gewählt werden können nur volljährige Mitglieder der Jugendabteilung.
Quelle: SC Borsigwalde 1910 e.V., Satzung der Jugendabteilung
Themen:
-
Begrüßung und Wahl des Protokollanten
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Bericht des Jugendvorstandes
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Entlastung des Abteilungsvorstands, ohne Kasse
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Wahlen / Neuwahlen des Vorstands
a. Wahlleiters / der Wahlleiterin
b. Jugendleiters / der Jugendleiterin
c. 2. Jugendleiter/in (Stellvertreter/in)
d. dem/der Kassierer/in
e. 1. Geschäftsführer/in
f. 2. Geschäftsführer/in (Stellvertreter/in)
g. dem/die Sportliche/r Leiter/in
h. dem/die Sportwart/in (oder zwei Sportwarten)
i. dem/der Leiter(in) Organisation Turniere
j. dem/der Kinderschutzbeauftragten
k. dem/der Beauftragten Pass-, Mahn- und Meldewesen
l. dem/der Beauftragten für soziale Medien - Abstimmung über die (bisher)vorliegenden Anträge:
Antrag 1:
Der Jugendvorstand beantragt, die Mitgliedbeiträge für die Mitglieder der Jugendabteilung ab dem Saisonstart für die Saison 2025 / 2026 auf den Betrag von 28,- Euro monatlich zu setzen.Antrag 2:
Der Jugendvorstand beantragt, in der Satzung der Jugendabteilung, abweichend von der Satzung des Gesamtvereins §5.4 (Austritt des Mitglieds) wie folgt abzuändern:
Der Austritt muss dem jeweiligen Abteilungsvorstand gegenüber schriftlich erklärt werden. Der Austritt aus dem Verein ist zum 30. Juni und zum 31. Dezember eines Jahres mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen zu erklären. - Sonstiges
Nicolai Gajek
Berlin, den 31.01.2025
SC Borsigwalde 1910 e.V. – Jugendabteilung - Geschäftsführung