
Jugendabteilung
www.scborsigwaldejugend.de
am 11.03.2025 um 19:00 Uhr in der Tietzstraße 33-41, 13509 Berlin
Quelle: SC Borsigwalde 1910 e.V., Satzung der Jugendabteilung
Begrüßung und Wahl des Protokollanten
Bericht des Jugendvorstandes
Entlastung des Abteilungsvorstands, ohne Kasse
Wahlen / Neuwahlen des Vorstands
a. Wahlleiters / der Wahlleiterin
b. Jugendleiters / der Jugendleiterin
c. 2. Jugendleiter/in (Stellvertreter/in)
d. dem/der Kassierer/in
e. 1. Geschäftsführer/in
f. 2. Geschäftsführer/in (Stellvertreter/in)
g. dem/die Sportliche/r Leiter/in
h. dem/die Sportwart/in (oder zwei Sportwarten)
i. dem/der Leiter(in) Organisation Turniere
j. dem/der Kinderschutzbeauftragten
k. dem/der Beauftragten Pass-, Mahn- und Meldewesen
l. dem/der Beauftragten für soziale Medien
Antrag 1:
Der Jugendvorstand beantragt, die Mitgliedbeiträge für die Mitglieder der Jugendabteilung ab dem Saisonstart für die Saison 2025 / 2026 auf den Betrag von 28,- Euro monatlich zu setzen.
Antrag 2:
Der Jugendvorstand beantragt, in der Satzung der Jugendabteilung, abweichend von der Satzung des Gesamtvereins §5.4 (Austritt des Mitglieds) wie folgt abzuändern:
Der Austritt muss dem jeweiligen Abteilungsvorstand gegenüber schriftlich erklärt werden. Der Austritt aus dem Verein ist zum 30. Juni und zum 31. Dezember eines Jahres mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen zu erklären.
Nicolai Gajek
Berlin, den 31.01.2025
SC Borsigwalde 1910 e.V. – Jugendabteilung - Geschäftsführung
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